"Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, mit dem es die geltende Regelung zum Ladenschluss bestätigt, ist eine gute Entscheidung. Die Sonn- und Feiertagsruhe ist als ein wesentlicher Bestandteil unserer Kultur unverzichtbar. Die Kultur des Sonntags als wichtiger Beitrag des Christentums muss auch weiterhin bestehen bleiben. Es darf nicht sein, dass der Sonntag als Tag des Gottesdienstes, als Schutz der Arbeitenden und als gemeinsamer Ruhetag rein ökonomischen Interessen preisgegeben wird.
Schon seit längerer Zeit ist eine schleichende Aushöhlung des Sonntagsschutzes in Deutschland zu beobachten. Vor diesem Hintergrund ist es besonders begrüßenswert, dass mit dem Urteil den Plänen von Wirtschaftsminister Clement eine Absage erteilt wird, der sich unlängst dafür ausgesprochen hatte, die Öffnungszeiten weitgehend freizugeben. Die Verfassungsrichter haben heute das eindeutige Signal gegeben, dass bei einer Neuregelung des Ladenschlusses der Sonntag auch weiterhin als Tag des Herrn und als Tag der Erholung geschützt bleibt."
Berlin, den 09.06.2004
Empfehlen Sie uns!