Kritik am geplanten Adoptionsrecht für homosexuelle Paare
Mit dem von SPD und Grünen vorgelegten Gesetz zur Überarbeitung des Lebens-partnerschaftsrechts soll die Stiefkindadoption durch gleichgeschlechtliche Lebens-partner eines Elternteils zugelassen werden. Dieses politische Vorhaben von Rot-Grün überschreitet eine Grenze, die durch den in unserer Verfassung verankerten besonderen Schutz von Ehe und Familie gesetzt wird, und ist deshalb abzulehnen.
Die Ankündigung des Gesetzesvorhabens durch Bundesjustizministerin Zypries auf dem Christopher-Street-Day hat schon gezeigt, dass es SPD und Grünen in Wirk-lichkeit um Klientelpolitik geht. Nach der ausdrücklichen Ankündigung der Bundesjus-tizministerin soll das vorgelegte Gesetz nur der erste Schritt auf dem Weg zu einem uneingeschränkten Adoptionsrecht homosexueller Lebenspartner sein.
Bei einem Adoptionsrecht geht es nicht darum, die Rechte und Pflichten von Le-benspartnern untereinander zu regeln, sondern darum, Dritte – nämlich die Kinder – einzubeziehen. SPD und Grüne verschweigen, dass den Kindern gleichzeitig ein zentrales Recht genommen wird: Das Recht auf eine gesetzlich geschützte Bezie-hung zu seinen Eltern. Jedes Kind hat aber Anspruch auf Vater und Mutter. Es ist nicht akzeptabel, dass dem minderjährigen Kind dieses Recht bei einer Adoption durch den gleichgeschlechtlichen Lebenspartner genommen wird, ohne dass es selbst darüber entscheiden kann. Orientierungspunkt muss aber gerade das Kindes-wohl sein.
Diese Adoption aus der Interessenperspektive der Erwachsenen heraus bedeutet einen Rückschritt in die 70iger Jahre und macht die gesellschaftspolitischen Fort-schritte rückgängig, mit denen eben gerade das Wohl der Kinder in den Mittelpunkt genommen worden ist.
Mit dem von Rot-Grün geplanten Adoptionsrecht wird die leibliche Beziehung des Kindes zu dem anderen Elternteil, das nicht Teil der homosexuellen Partnerschaft ist, gekappt. Dies ist auch verfassungsrechtlich nicht akzeptabel.
Im Übrigen bleibt es richtig, dass auch die Erfahrung des Zusammenlebens mit un-terschiedlichen Geschlechtern, Vater und Mutter, essentiell ist für die eigene Persön-lichkeitsentwicklung eines Kindes. Dies sollte dem Kind nicht vorenthalten werden.
Berlin, den 29.10.2004
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