Anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte über eine gesetzliche Regelung zur Patientenverfügung erklärt der Bundesvorsitzende des Evangelischen Arbeitskreises der CDU/CSU (EAK) und Parlamentarische Staatssekretär, Thomas Rachel MdB:
„Bei der gesetzlichen Verankerung der Patientenverfügung im Betreuungsrecht kommt es auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen dem fundamentalen Recht auf Selbstbestimmung und dem medizinischen und pflegerischen Fürsorgeauftrag am Ende des Lebens an. Auf der Basis des christlichen Menschenbildes gilt es, eine klare Rechtsgrundlage zu schaffen, die den vielen bestehenden Irrtums- und Missbrauchsgefahren vorbeugt, und erstmals allen an einem Sterbeprozess Beteiligten eine hinreichende Handlungssicherheit ermöglicht.
Zentrale Forderungen für eine in unseren Augen ethisch vertretbare, gesetzliche Verankerung von Patientenverfügungen sind: Die schriftliche Form, ein beratendes Konsil aus Ärzten, Betreuern und Pflegern sowie die grundsätzliche Reichweitenbeschränkung dieser Vorausverfügungen auf irreversibel tödliche Krankheitsverläufe. Überdies ist eine besondere Regelung für Grenzfälle wie beispielsweise schwerster Demenz oder langfristig stabilen Wachkomas vorgesehen, in denen unter bestimmten strengen Auflagen Patientenverfügungen zusätzlich greifen können.
Das Instrument der Patientenverfügung ist immer als Teil eines gesamtpflegerischen, medizinischen und fürsorglichen Ganzen zu sehen und zu bewerten. Nur wenn wir bei den schwierigen ethischen Fragestellungen am Ende des Lebens für eine Gesamtkultur menschenwürdiger Sterbebegleitung eintreten, kann auch das Mittel der Patientenverfügung in angemessener Weise zum Tragen kommen. Daher treten wir neben der Patientenverfügung auch weiterhin für die Förderung der Palliativmedizin und der Hospizarbeit ein. Es gilt zuerst zu beachten, was sich alte, todkranke und sterbende Menschen in ihrer letzten Lebensphase besonders wünschen: Keine Schmerzen zu erleiden und nicht allein gelassen zu werden. Gerade unter dieser Prämisse führt ein Nachdenken über eine gesetzliche Regelung zur Patientenverfügung zu einem ethisch wirklich verantwortungsvollen Diskurs.“
Berlin, den 29.03.2007
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