Der Bundesvorsitzende des Evangelischen Arbeitskreises der CDU/CSU (EAK), Thomas Rachel MdB erklärt:
Angesichts der jüngsten Diskussionen um die künftige Möglichkeit der Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme in Deutschland, insbesondere des Gesundheitssystems, gilt es bei allen notwendigen Reformvorhaben den entscheidenden Beurteilungsmaßstab nicht aus den Augen zu verlieren, nämlich den Menschen selbst. Seine Würde und Integrität, und zwar in jeder Lebensphase, darf nicht zum Spielball falscher politischer Richtungskämpfe bzw. vermeintlicher Ökonomisierungslogik werden.
Es ist darum wenig hilfreich und in der Tat moralisch zutiefst verurteilenswert, wenn eine notwendig zu erbringende medizinische Leistung in irgendeiner Form einer Altersbegrenzung, und zwar nach oben wie nach unten, unterliegen würde. So wichtig und unverzichtbar, wie das Nachdenken über neue Wege der eigenverantwortlichen Vorsorge auf allen Ebenen der sozialen und medizinischen Absicherung auch ist, darf dies nicht zu Ungunsten des Solidargedankens und der Menschenwürde geschehen. Alter darf kein Kriterium für die Gewährung oder Nichtgewährung medizinischer Leistung sein.
Im Übrigen sollten wir uns davor hüten, durch falsche Alternativen einen Keil zwischen die Solidargemeinschaft von Alt und Jung zu treiben. Den Rechten der älteren und der jüngeren Generation kann nur gedient werden, wenn beide ihre Verwiesenheit aufeinander und ihre beidseitigen Pflichten füreinander vorbehaltlos anerkennen.
Berlin, den 06.08.2003
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