Kreuze sind Teil unserer europäischen Identität

21.03.2011

Anlässlich des jüngsten Kruzifix-Urteils der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EMGR) erklärt der Bundesvorsitzende des Evangelischen Arbeitskreises der CDU/CSU (EAK) Thomas Rachel MdB:

„Nun ist europaweit klar gestellt, dass Kreuze bzw. Kruzifixe in staatlichen Klassenzimmern nicht per se eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention darstellen. Es ist sehr zu begrüßen, dass der EMGR das bedenkliche Urteil seiner Kleinen Kammer vom November 2009 aufgehoben hat.

Das Gericht hat jetzt in kluger Weise die Ermessens- und Beurteilungsspielräume der einzelnen Staaten im Hinblick auf ihr ureigenstes, kulturelles Werte- und Traditionsverständnis gestärkt. Es hat gleichzeitig eine wichtige Grenze gegenüber unverhältnismäßigen Forderungen Einzelner gezogen, die diesbezüglich aus ideologisch-weltanschaulichen bzw. religiösen Gründen ihre eigenen Religionsfreiheitsrechte verletzt sahen.

Dieses Grundsatzurteil lässt hoffen, dass vergleichbare spektakuläre Klagen gegen die Präsenz von Kreuzen in öffentlichen Schulen nun endlich der Vergangenheit angehören. Es macht auch Hoffnung, dass ein falsches und unausgewogenes Verständnis von Säkularität langsam aber sicher einem erneuerten Bewusstsein von den bleibend gültigen, geistig-kulturellen und christlichen Quellen Europas weichen wird. Kreuze und Kruzifixe sind Teil unserer gemeinsamen europäischen Identität.“

Berlin, den 21.03.2011