Zum heutigen Urteil des Berliner Oberverwaltungsgerichts, das der Religionsgemeinschaft der „Zeugen Jehovas“ den Körperschaftsstatus des öffentlichen Rechtes zuerkennt, erklärt der Bundesvorsitzende des Evangelischen Arbeitskreises der CDU/CSU (EAK), Thomas Rachel MdB:
„Es ist nicht nachvollziehbar, dass einer Sekte das staatliche Privileg des Körperschaftsstatus des öffentlichen Rechtes zuerkannt wird. Die ‚Zeugen Jehovas’, die immer wieder sowohl durch ihr radikales Gedankengut als auch durch ihre zweifelhafte Glaubenspraxis auffallen, bekommen auf diesem Wege quasi die staatliche Beförderung des öffentlichen Wohls bescheinigt. Die besondere Privilegierung einer Organisation, die unseren freiheitlich-demokratisch Staat als ‚zum bösen System der Dinge’ zugehörig bezeichnet, die Kirchen als Werkzeuge des Satans ansieht und zum Boykott von Wahlen aufruft, ist in keiner Weise vertretbar.
Die eigentliche Kernfrage bleibt unbeantwortet, inwiefern eine Religionsgemeinschaft, die gleichzeitig von Sektenexperten wegen ihrer totalitären Strukturen, der Verletzung der Grundrechte und der Missachtung der Menschenwürde kritisiert wird, zum Besten des Gemeinwohls mitwirken soll. Es ist ein Fehler, einer solchen Religionsgemeinschaft staatliche Privilegien zu gewähren.“
Berlin, den 24.03.2005
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